Das Unternehmen BALLARINI PAOLO & FIGLI S.p.A., das bei der Herstellung seiner antihaftversiegelten Kochgeschirre aus Aluminium vorrangig Prozesse mechanischer Art (Richten, Schneiden, Walzen, Stanzen, Prägen, Tiefziehen) und zur Oberflächenbearbeitung (Sandstrahlen) sowie chemischer Art (Auftragen von Antihaftversiegelungen und anderen Außenbeschichtungen) anwendet, betrachtet den Menschen als wesentliches und unersetzliches Element zur Umsetzung der Unternehmensziele. Deshalb setzt sich das Unternehmen dafür ein, dass die Geschäftstätigkeit, die technischen Anlagen und Leistungen einer optimalen Unfallverhütung und einem optimalen Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entsprechen. Ziel ist es, die Gefahren zu reduzieren, die durch normale Arbeit, besondere Situationen oder Notsituationen entstehen.
Aus diesem Grund verpflichtet sich das Unternehmen BALLARINI PAOLO & FIGLI S.p.A. zu Folgendem:
Unfallgefahren am Arbeitsplatz oder Berufskrankheiten werden entsprechend neuester technischer Kenntnisse beseitigt oder zumindest auf ein Minimum reduziert, vorzugsweise durch MaĂźnahmen an der Gefahrenquelle.
FĂĽr die Herstellung werden AusrĂĽstungen, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen verwendet, die den grundlegenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Beim Einsatz von Produkten werden gefährliche gegen ungefährliche oder weniger gefährliche ausgetauscht.
Die Zahl der Beschäftigten, die Gefahren ausgesetzt sind oder sein können, wird auf ein Minimum reduziert.
Ein geeignetes Managementsystem zur Sicherstellung eines hohen Sicherheitsstandards zur UnfallverhĂĽtung, Gefahrenvermeidung und zum Schutz vor Berufskrankheiten wird eingefĂĽhrt. Dieses Managementsystems ist entsprechend zu dokumentieren, anzuwenden und beizubehalten.
Entsprechende Informationen, Schulungen, Kurse und Weiterbildungen zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit aller Beschäftigten werden durchgeführt.
Zur Vermeidung von Gefahren sichert BALLARINI PAOLO & FIGLI S.p.A. nicht nur die Einhaltung geltender rechtlicher Vorschriften und entsprechender branchenüblicher strengerer Richtlinien zu, deren Einhaltung nicht obligatorisch ist, sondern setzt durch eine entsprechende Planung bestimmte Ziele um und stellt die Vorbereitung von Programmen und die Verfügbarkeit von angemessenen wirtschaftlichen Ressourcen und von genügend Fachpersonal sicher, um diese Ziele zu erreichen, zu überprüfen und regelmäßig wieder zu kontrollieren. Auf diese Weise soll eine ständige Verbesserung der Hygiene- und Sicherheitsbedingungen erzielt werden, bei der auch technische Richtlinien, Normen oder Vorschläge internationaler Institutionen berücksichtigt werden.
Die Vorsorgepolitik in Sachen Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz ist durch die Geschäftsleitung unter Mitwirkung des Personals aller betroffenen Bereiche und Hierarchieebenen schriftlich festzuhalten, zu aktualisieren und umzusetzen und zwar entsprechend der in der Norm OHSAS 18001:2007 vorgesehenen Prozesse.
Alle Beschäftigte werden über diese Vorsorgepolitik in Kenntnis gesetzt, so dass jeder seine Pflichten kennt. Sie wird den betreffenden Stellen übermittelt und regelmäßig überprüft, so dass Angemessenheit und Eignung dauerhaft gewährleistet sind.
Download Politische erklärungzur hygiene und sicherheit am arbeitsplatz.
Download Umsetzungserklärung 2011.